Am heutigen Freitag ist in Chemnitz das White Paper „40 Empfehlungen aus 40 Jahren Kulturhauptstädte Europas“ präsentiert worden. Das von Chemnitz und Nova Gorica, den beiden Kulturhauptstädten Europas 2025 initiierte Papier, enthält 40 konkrete Vorschläge, die in die Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen des Programms einfließen sollen.
Das White Paper basiert auf einer umfassenden Studie, die Erkenntnisse von Geschäftsführungen und künstlerischen Leitungen aus 64 vergangenen und zukünftigen Kulturhauptstädten Europas zusammenführt. Die Untersuchung empfiehlt Anpassungen in vier zentralen Bereichen:
- Europäische Zusammenarbeit stärken: Die europäische Dimension soll als zentrales Auswahlkriterium fest verankert werden. Zudem wird ein einheitliches Branding vorgeschlagen, das durch ein verpflichtendes, aber individuell anpassbares europäisches Logo unterstützt wird.
- Auswahl- und Überwachungsprozesse vereinfachen: Der bürokratische Aufwand für Bewerberstädte soll reduziert werden. Anstelle von aufwendigen Vor-Ort-Besuchen wird ein faktenbasierter Prüfprozess empfohlen, der eine faire und transparente Evaluierung ermöglicht.
- Langfristige Umsetzung sichern: Die im Bewerbungsbuch („Bidbook“) formulierten Konzepte sollen künftig verbindliche Verpflichtungen darstellen. Außerdem wird eine Überarbeitung des Melina-Mercouri-Preises angeregt, damit Kulturhauptstädte bereits in einer frühen Phase finanzielle Unterstützung erhalten. Gleichzeitig sollen nationale Regierungen stärker in die Verantwortung genommen werden, um Gewinnerstädte bei der Durchführung des Titeljahres und des langfristigen Erbes zu unterstützen.
- Erfahrungen besser weitergeben: Eine von der Europäischen Union unterstützte Plattform soll den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen. Zudem wird gefordert, dass Bewerbungsunterlagen („Bidbooks“) und Evaluationsberichte öffentlich zugänglich gemacht werden.
Diese Empfehlungen wurden auf der europaweiten Konferenz in Chemnitz am 4. April intensiv diskutiert. Sie werden nun an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament übermittelt, um den weiteren Reformprozess anzustoßen.